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   OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09   

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https://dejure.org/2009,35231
OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09 (https://dejure.org/2009,35231)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2009 - 4 UF 86/09 (https://dejure.org/2009,35231)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 4 UF 86/09 (https://dejure.org/2009,35231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil, wenn eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist

  • kanzleibeier.eu

    Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil, wenn eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09
    Wenn - wie hier durch Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 20.02.2008 - eine Entscheidung zur elterlichen Sorge bereits getroffen worden ist, kann die Entscheidung nach § 1696 BGB abgeändert werden, und zwar unabhängig davon, ob sie auf einem übereinstimmenden Vorschlag der Eltern beruht (vgl. BGH FamRZ 1993, 314; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 2055; Staudinger/Coester (2006) § 1696 Rdnr. 54), wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.

    In einem solchen Fall widerspricht deren Aufrechterhaltung dem Kindeswohl (BGH, FamRZ 1993, 314, 316) .

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09
    Wenn - wie hier - eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht (und zwar weder auf der Paar- noch auf der Elternebene) und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, dann sind die Grundvoraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr gegeben (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592, 598).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01

    Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09
    Wenn - wie hier - eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern nicht mehr besteht (und zwar weder auf der Paar- noch auf der Elternebene) und ein persönliches Gespräch zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, dann sind die Grundvoraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr gegeben (vgl. BVerfG, FamRZ 2004, 1015; BGH, FamRZ 2008, 592, 598).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 9 WF 367/07
    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2009 - 4 UF 86/09
    Wenn - wie hier durch Beschluss des Amtsgerichts Wilhelmshaven vom 20.02.2008 - eine Entscheidung zur elterlichen Sorge bereits getroffen worden ist, kann die Entscheidung nach § 1696 BGB abgeändert werden, und zwar unabhängig davon, ob sie auf einem übereinstimmenden Vorschlag der Eltern beruht (vgl. BGH FamRZ 1993, 314; OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 2055; Staudinger/Coester (2006) § 1696 Rdnr. 54), wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.
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